Im privaten Bereich darf jedermann Telefonnummern so schreiben, wie er oder sie es für richtig hält. Bei offiziellen Anschreiben an Behörden, Dienstleister und andere Firmen sollte man dagegen auf eine einheitliche, professionelle Schreibweise achten.
Für Deutschland: DIN 5008
Maßgebend hierfür ist in Deutschland die DIN 5008, die im gleichen Wortlaut auch die Duden-Redaktion empfiehlt. Danach trennt lediglich ein Leerzeichen die Ortsvorwahl von der Rufnummer. Hier ein Beispiel:
0521 111112
Klammern, Bindestriche oder ähnliches sind nicht als Untergliederung erlaubt. Einzige Ausnahme: Die Durchwahl bei einer Telefonanlage. Hier ist es korrekt, diese optisch mit einem Bindestrich ohne Leerzeichen zu trennen:
0521 11111-17
Die DIN 5008 gibt auch die Schreibweise für Handy-Nummern vor. Folgende Darstellung ist demnach richtig:
0151 12345678
Internationale Telefonnummern sind zusätzlich durch ein Pluszeichen am Anfang gekennzeichnet. Danach folgt die Ländernummer, dann Ortsvorwahl und Rufnummer wieder durch Leerzeichen getrennt:
+49 0521 11112
Wer sich an diese Vorgaben der DIN 5008 hält, liegt bei offiziellen Schreiben und Dokumenten auf jeden Fall richtig.
Falsch: Schreibweise für technische Anlagen
Doch was ist mit anderen Darstellungen? Sehr häufig finden sich zum Beispiel folgende zwei Schreibweisen:
+49 (521) 111112
oder
+49-521-111112
Bei ersterer handelt es sich um das Kanonische Adressformat von Windows. Das zweite Beispiel entspricht dem RFC 3966-Format (Request for Comments). Beide Schreibweisen sind technische Standards und nicht für die Brief- oder Geschäftskommunikation gedacht. Sie stellen sicher, dass Telefonnummern von technischen Anlagen aus oder direkt über das Internet anzuwählen sind. Sie finden sich entsprechend in Adressbüchern von Handys und Telefonanlagen, aber auch auf Webseiten, wo ein Mausklick die Telefon-Verbindung direkt herstellt.